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Beschäftigungsverhältnis


Wenige Leihomas arbeiten auf selbständiger Basis und sind damit in der Lage, Rechnungen auszustellen.

Ansonsten empfiehlt der Leihomaservice München immer eine Beschäftigung auf Minijobbasis bei einem Verdienst unter 450 EURO.

Durch ein einfaches Melde- und Beitragsverfahren, dem so genannten Haushaltsscheck, wird die Leihoma bei der Bundesknappschaft (Minijobzentrale) angemeldet. Diese übernimmt für die Familie die Berechnung der Beiträge zur Steuer und Sozialversicherung und führt sie entsprechend ab.

Der Beitrag liegt bei ca. 15 Prozent und kann steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel: Eine Familie beschäftigt eine Leihoma an einem Nachmittag in der Woche für 4 Stunden.

Bei einem Stundenlohn von 10 EURO liegt der monatliche Verdienst bei 160 EURO

zuzüglich Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung und Steuer von ca. 15 % entsprechend 24 EURO

Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 184 EURO

Ein Verdienst von über 450 EURO im Monat wird beim Leihomaservice selten nachgefragt.

Über 9.600 EURO/Jahr ist eine Beschäftigung in der Regel voll abgabepflichtig. Zwischen 450 und 800 EURO existiert eine sogenannte Gleitzone, in der in der Regel bereits eine Sozialversicherungspflicht existiert, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren findet hier keine Anwendung mehr.

Wird eine Leihoma nicht bei der Minijobzentrale angemeldet, ist zumindest unbedingt für den Unfallversicherungsschutz zu sorgen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

Alle Informationen und Empfehlungen an dieser Stelle erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und begründen kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.